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Dr. med. Christine Trutt-Ibing

(0661) 96 26 317

Aktuelles zu den Themen Praxiswebsite, Praxismarketing, digitale Arztpraxis und E-Health

Welche Auswirkungen hat die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) auf die Website von Ärzten und Zahnärzten?

  • Dr. med. Christine Trutt-Ibing

Seit dem 25.05.2018 ist sie also nun in Kraft, die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO. Und obwohl Ärzte und Zahnärzte den Datenschutz schon immer ernst genommen haben, bringt die neue Verordnung umfangreiche Pflichten mit sich. Dies betrifft besonders die Aufklärung darüber, welche Daten erhoben und wie diese verarbeitet werden.

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Datenschutzrichtlinien für Webseiten

  • Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Die Vorteile einer Arztwebsite liegen auf der Hand. Eine professionelle Präsentation kann bei einem Erstkontakt das Vertrauen der Patienten wecken. Zudem informiert sie im Idealfall auf klare Weise über die Besonderheiten der Praxis sowie die Sprechzeiten. Auch zusätzliche Funktionen sind denkbar, die den Praxisalltag erleichtern können. Beispiele sind etwa die Terminvereinbarung oder Rezeptbestellung über die Website.

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Praxiswebsite gehackt - Wie konnte das passieren?

  • Dr. med. Christine Trutt-Ibing

Jeder hofft, dass ihm das nicht passiert. Aber dann erwischt es Sie doch. Ihre Praxiswebsite wurde Ziel eines Hackerangriffs. Wahrscheinlich fragen Sie sich zunächst, wer es auf Sie abgesehen hat. War das ein verärgerter Patient, ein neidischer Kollege oder ein paar Jugendliche, die ihre Fähigkeiten testen wollen (sogenannte Skript Kiddies)?

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Haftung für Links auf der Praxiswebsite

  • Dr. med. Christine Trutt-Ibing

Das Internet lebt von Verlinkung, d.h. der einfachen Navigation von einer Website auf eine andere. Doch darf jeder Website-Betreiber so einfach auf eine andere Website verlinken? Und haftet er womöglich für die Inhalte auf der verlinkten Seite? Dies will ich anhand eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18.06.2015 beleuchten. Das Urteil betrifft einen Orthopäden und ist daher für Heilberufler besonders interessant.

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So finden Sie Ihren Brancheneintrag bei Google

  • Dr. med. Christine Trutt-Ibing

Wie wird eine Arztpraxis im Internet gut gefunden? Diese Frage wird mir bei meinen Vorträgen häufig gestellt. Eine Basismaßnahme ist ein Eintrag bei Google My Business, dem Branchenbuch von Google im Internet. Viele Ärzte und Zahnärzte haben bereits einen solchen Eintrag und wissen es gar nicht. Die nächste Frage meiner Zuhörer lautet dann immer: „Und wie finde ich heraus, ob ich einen solchen Eintrag bereits habe?“

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Neue Pflichten für Betreiber von Arztwebsites

  • Dr. med. Christine Trutt-Ibing

Am 17. Juli 2015 ist das neue IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet die Betreiber kritischer Infrastrukturen wie zum Beispiel Energieversorger, Kommunikationsdienstleister und andere, ein Mindestmaß an IT-Sicherheit einzuhalten. Im Gepäck hatte es aber auch Änderungen im Telemediengesetz, die viele Website-Betreiber betreffen.

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