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Dr. med. Christine Trutt-Ibing

(0661) 96 26 317

Aktuelles zu den Themen Praxiswebsite, Praxismarketing, digitale Arztpraxis und E-Health

Neue Pflichten für Betreiber von Arztwebsites

  • Dr. med. Christine Trutt-Ibing

Am 17. Juli 2015 ist das neue IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet die Betreiber kritischer Infrastrukturen wie zum Beispiel Energieversorger, Kommunikationsdienstleister und andere, ein Mindestmaß an IT-Sicherheit einzuhalten. Im Gepäck hatte es aber auch Änderungen im Telemediengesetz, die viele Website-Betreiber betreffen.

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Mit dem neuen Heilmittelwerbegesetz wird Arztwerbung einfacher

  • Dr. med. Christine Trutt-Ibing

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt in § 11 die Werbung für „Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel außerhalb der Fachkreise". Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 25. Oktober 2012 sind nun einige Änderungen in Kraft getreten, auf die ich im Folgenden näher eingehen möchte.

Die wichtigsten Neuerungen kurz zusammengefasst:

  • Die Wiedergabe von Krankengeschichten ist nun mit Einschränkungen erlaubt
  • Das „Weißkittelverbot" gehört der Vergangenheit an
  • Das Verbot, mit Bildern oder medizinischen Darstellungen zu werben, wurde gelockert
  • Verboten sind weiterhin Vorher-/Nachher-Bilder bei Schönheitsoperationen
  • Empfehlungsmarketing ist jetzt mit Einschränkungen erlaubt

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