Mit dem neuen Heilmittelwerbegesetz wird Arztwerbung einfacher
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt in § 11 die Werbung für „Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel außerhalb der Fachkreise". Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 25. Oktober 2012 sind nun einige Änderungen in Kraft getreten, auf die ich im Folgenden näher eingehen möchte.
Die wichtigsten Neuerungen kurz zusammengefasst:
- Die Wiedergabe von Krankengeschichten ist nun mit Einschränkungen erlaubt
- Das „Weißkittelverbot" gehört der Vergangenheit an
- Das Verbot, mit Bildern oder medizinischen Darstellungen zu werben, wurde gelockert
- Verboten sind weiterhin Vorher-/Nachher-Bilder bei Schönheitsoperationen
- Empfehlungsmarketing ist jetzt mit Einschränkungen erlaubt