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Dr. med. Christine Trutt-Ibing

(0661) 96 26 317

Aktuelles zu den Themen Praxiswebsite, Praxismarketing, digitale Arztpraxis und E-Health

Social Media für Ärzte - 10 Regeln von der Bundesärztekammer

  • Dr. med. Christine Trutt-Ibing

Ärzte präsentieren sich zunehmend auch in sozialen Medien wie Facebook und Twitter. Die Bundesärztekammer hat deshalb im Februar 2014 einen Leitfaden herausgebracht, der Ärzte im Umgang mit sozialen Medien unterstützen soll. Er trägt den Titel: Ärzte in sozialen Medien - Worauf Ärzte und Medizinstudenten bei der Nutzung sozialer Medien achten sollten.

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Mit dem neuen Heilmittelwerbegesetz wird Arztwerbung einfacher

  • Dr. med. Christine Trutt-Ibing

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt in § 11 die Werbung für „Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel außerhalb der Fachkreise". Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 25. Oktober 2012 sind nun einige Änderungen in Kraft getreten, auf die ich im Folgenden näher eingehen möchte.

Die wichtigsten Neuerungen kurz zusammengefasst:

  • Die Wiedergabe von Krankengeschichten ist nun mit Einschränkungen erlaubt
  • Das „Weißkittelverbot" gehört der Vergangenheit an
  • Das Verbot, mit Bildern oder medizinischen Darstellungen zu werben, wurde gelockert
  • Verboten sind weiterhin Vorher-/Nachher-Bilder bei Schönheitsoperationen
  • Empfehlungsmarketing ist jetzt mit Einschränkungen erlaubt

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