Das ärztliche Fernbehandlungsverbot - Wo gilt es noch und wo nicht?
Im Mai 2018 hatte der Deutsche Ärztetag in Erfurt mit überwältigender Mehrheit eine Neufassung des § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung beschlossen. Damit ist zukünftig eine ausschließliche Fernbehandlung z. B. im Rahmen einer Videosprechstunde in Deutschland möglich.