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Dr. med. Christine Trutt-Ibing

(0661) 96 26 317

Das ärztliche Fernbehandlungsverbot - Wo gilt es noch und wo nicht?

Im Mai 2018 hatte der Deutsche Ärztetag in Erfurt mit überwältigender Mehrheit eine Neufassung des § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung beschlossen. Damit ist zukünftig eine ausschließliche Fernbehandlung z. B. im Rahmen einer Videosprechstunde in Deutschland möglich.

Das Coronavirus bringt Bewegung in die Videosprechstunde

Das neue Coronavirus ist in aller Munde. Und obwohl die Erkrankung vergleichsweise harmlos ist, stellt die hohe Ansteckungsgefahr und rasche globale Ausbreitung unser Gesundheitssystem vor große logistische Herausforderungen.

Tschüs kostenlose Videosprechstunde – und was nun?

In den vergangenen Monaten hatten zahlreiche Anbieter von Videosprechstunden im Rahmen der Coronakrise ihr Angebot für eine begrenzte Zeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Viele Ärzte und Psychotherapeuten nutzten diese Möglichkeit, die Videosprechstunde in ihrer Praxis einmal auszuprobieren.