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Dr. med. Christine Trutt-Ibing

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Social Media Icons an roten Ballons

Social Media für Ärzte: Alles easy oder doch nicht?

  • Dr. med. Christine Trutt-Ibing

Facebook, Instagram, Twitter, YouTube: Marketing in sozialen Netzwerken liegt auch bei Ärzten im Trend.  Bieten sich hier doch gute Möglichkeiten der Patientengewinnung und v.a. der Patientenbindung. Schnell ist der Praxisaccount erstellt und die ersten Likes, Follower und Kommentare sind da. Doch was gibt es dabei eigentlich zu beachten?

Impressum und Datenschutzerklärung

Was viele Betreiber einer nicht ausschließlich privat genutzten Social-Media-Präsenz nicht wissen: Auch hier sind, wie auf der Praxishomepage, das Vorhalten von Impressum und Datenschutzerklärung Pflicht und beide Angaben müssen mit maximal 2 Mausklicks erreichbar sein. Leider machen es uns die überwiegend im außereuropäischen Ausland ansässigen Firmen häufig nicht leicht, diese Vorgaben zu erfüllen.

Lesen dazu den Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke:

> Nach Abmahnungen - Impressum bei Facebook, Instagram, Youtube, Twitter, Xing und LinkedIn umsetzen

Urheber- und Nutzungsrechte

Soziale Medien leben von Bildern und neuerdings auch von Videoclips. Bitte achten Sie darauf, dass für Bilder oder Videos, die Sie auf Social-Media-Plattformen hochladen, die Urheber- und Nutzungsrechte geklärt sind. Am einfachsten ist das natürlich, wenn Sie die Fotos selbst geschossen haben. Haben Sie die Bilder gekauft oder anderweitig legal erworben, sollten Sie vor dem Hochladen checken, ob das Nutzungsrecht die Verwendung des Bildes in Sozialen Medien abdeckt. Manchmal ist es auch erforderlich, direkt auf dem Bild einen Copyright-Hinweis anzubringen.

Wenn Sie ein Bild oder Video z.B. bei Facebook online stellen, räumen Sie Facebook weitreichende Nutzungsrechte ein. Das ist natürlich zum einen gewollt, denn schließlich soll Ihr Post ja von möglichst vielen Personen gesehen und geteilt und damit innerhalb von Facebook verbreitet werden. Es bedeutet aber auch, dass Sie keinen Einfluss darauf haben, wo Ihr Bild auf Facebook auftaucht und wer was damit macht.

Und wie verhält es sich mit dem Urheberrecht, wenn Sie selbst ein Bild oder Video teilen? Hier sieht die rechtliche Lage so aus, dass dies innerhalb des entsprechenden Netzwerkes und seiner App unproblematisch ist, außerhalb davon jedoch nicht.

Fotos von Mitarbeitern/innen

Veröffentlichen Sie Bilder oder Videos von Mitarbeiter/innen, so sind Sie verpflichtet, vorher die Einwilligung der abgebildeten Person einzuholen. Das geht mündlich, aber gerade im Streitfall sollte die Einwilligung schriftlich vorliegen und genau beinhalten, wofür das Bild oder das Video verwendet wird. Achtung: Eine erteilte Einwilligung zur Verwendung von Fotos auf der Praxishomepage gilt nicht automatisch auch für soziale Medien!

Scheidet ein/e Mitarbeiter/in aus der Praxis aus, so kann er/sie die Löschung des Fotos oder Videos verlangen. Was auf der eigenen Praxishomepage einfach ist, gestaltet sich in den sozialen Medien deutlich schwieriger. Denn selbst wenn es in Ihrem eigenen Account gelöscht ist, wissen Sie nicht, wer das Bild geteilt oder weitergeleitet hat und ob es dort auch tatsächlich gelöscht wurde.

Es gibt inzwischen zwar ein Recht auf Löschung und Vergessenwerden, dieses ist aber im Internet oft sehr schwierig bis gar nicht umzusetzen.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Wer für seine Praxis auf Facebook eine Seite einrichten möchte, braucht zunächst ein privates Facebook-Profil. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie beides strikt trennen und erlauben Sie Facebook keinen Zugriff auf Ihr Adressbuch. Schauen Sie sich die Privatsphäre-Einstellungen Ihres privaten Profils genau an und kontrollieren Sie diese regelmäßig. Bitte haben Sie auch im Hinterkopf, dass WhatsApp und Instagram ebenfalls zum Facebook-Konzern gehören und dass Daten zwischen diesen Diensten ausgetauscht werden, um damit Geld zu verdienen.

Dass auch im Internet die ärztliche Schweigepflicht gilt, ist eigentlich klar. Und auch wenn in den sozialen Medien der Ton lockerer ist, so sollten die Grenzen des Arzt-Patient-Verhältnisses auch dort nicht überschritten werden.

Die Bundesärztekammer hat im Februar 2014 einen Leitfaden mit Erklärungen und Beispielen herausgebracht, der Ärzte im Umgang mit sozialen Medien unterstützen soll:

> Ärzte in sozialen Medien - Worauf Ärzte und Medizinstudenten bei der Nutzung sozialer Medien achten sollten

Der Umgang mit Kommentaren

Social Media lebt vom Austausch und somit auch von den Kommentaren der Besucher. Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass manchmal auch ein Kommentar dabei ist, den Sie unter Ihrem Beitrag eigentlich nicht haben möchten. Kann ein solcher Kommentar gelöscht werden? Die Antwort ist ja, aber es ist nicht immer sinnvoll. Denn wenn Sie Kritik sofort löschen, gelten Sie schnell als nicht kritikfähig oder vermitteln den Eindruck, dass Sie an Ihren Followern und deren Meinung nicht interessiert sind.

Deshalb ist es wichtig, den Kommentar zunächst einzuschätzen. Ist er:

  • kritisch?
  • unsachlich?
  • unhöflich?
  • beleidigend?
  • verleumderisch?
  • hetzerisch?
  • drohend?

Häufig ist es hilfreich, eine zweite Person um eine Einschätzung zu bitten. Denn diese sieht das Ganze womöglich aus einem anderen Blickwinkel. Wie Sie reagieren, liegt letztendlich ganz in Ihrem persönlichen Ermessen.

Sie haben die Möglichkeit, auf den Kommentar zu antworten. Lassen Sie sich dabei auf keinen Fall von Ihrem Ärger leiten. Bleiben Sie immer höflich und sachlich, auch wenn es schwerfällt. Denn Ihre Reaktion wird nicht nur vom Kommentator selbst sondern auch von anderen Besuchern Ihres Social-Media-Profils wahrgenommen. Und ein souveräner Umgang mit unangenehmen Kommentaren und Zeitgenossen stärkt Ihre digitale Reputation.

Sollten Sie zu dem Schluss gekommen sein, dass ein Kommentar nicht tolerabel ist, können Sie diesen selbstverständlich löschen. Facebook bietet auch die Möglichkeit, einen Kommentar zu verbergen. Dieser wird dann nur noch vom Kommentator selbst und von dessen Freunden gesehen.

Leider ist es inzwischen keine Seltenheit mehr, dass in den sozialen Medien auch Verleumdungen und Drohungen ausgesprochen werden. In solchen Fällen sollten Sie sich an die Polizei wenden und ggf. Anzeige erstatten. Häufig ist es auch ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Dass man sich wehren kann, zeigt das Beispiel eines Hausarztes aus Bayern, der wegen seiner Aufklärung zur Coronaimpfung beschimpft und bedroht wurde.

Lesen Sie dazu den Beitrag auf dem Internetportal der Medical Tribune:

> Hausarzt bezwingt Trolle - wie man gegen Hasskommentare vorgeht

Schlussbetrachtung

Beim Marketing in sozialen Netzwerken ist zu beachten, dass Facebook & Co. über persönliche Kommunikation wie Kommentare, Meinungen oder Empfehlungen funktionieren. Dabei folgen soziale Medien eigenen Gesetzmäßigkeiten, die man kennen muss, um dort erfolgreich zu sein. Schnell kann jedoch auch das Gegenteil dessen eintreten, was eigentlich beabsichtigt war. Manche Dinge entwickeln eine unvorhersehbare Eigendynamik und sind dann kaum mehr kontrollierbar.

Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich generell von der Nutzung sozialer Medien für Arztpraxen abrate. Aber Sie sollten sich bestimmter Risiken bewusst sein und danach entscheiden, ob und wie Sie dieses machtvolle Marketinginstrument einsetzen.

Vielleicht ist meine Checkliste eine kleine Entscheidungshilfe für Sie:

> Checkliste: Macht Facebook für Ihre Arztpraxis Sinn?

Meine Statements zum Social Media Marketing für Ärzte

  • Social Media müssen zur Praxis und zum Kommunikationskonzept passen
  • Marketing in sozialen Netzwerken ist kostengünstig, aber zeitaufwändig
  • Nicht nur Pflanzen, auch Social Media Accounts brauchen Zuwendung
  • Das Internet vergisst nicht