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Dr. med. Christine Trutt-Ibing

(0661) 96 26 317

Aktuelles zu den Themen Praxiswebsite, Praxismarketing, digitale Arztpraxis und E-Health

Praxiswebsite gehackt - Wie konnte das passieren?

  • Dr. med. Christine Trutt-Ibing

Jeder hofft, dass ihm das nicht passiert. Aber dann erwischt es Sie doch. Ihre Praxiswebsite wurde Ziel eines Hackerangriffs. Wahrscheinlich fragen Sie sich zunächst, wer es auf Sie abgesehen hat. War das ein verärgerter Patient, ein neidischer Kollege oder ein paar Jugendliche, die ihre Fähigkeiten testen wollen (sogenannte Skript Kiddies)?

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Haftung für Links auf der Praxiswebsite

  • Dr. med. Christine Trutt-Ibing

Das Internet lebt von Verlinkung, d.h. der einfachen Navigation von einer Website auf eine andere. Doch darf jeder Website-Betreiber so einfach auf eine andere Website verlinken? Und haftet er womöglich für die Inhalte auf der verlinkten Seite? Dies will ich anhand eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18.06.2015 beleuchten. Das Urteil betrifft einen Orthopäden und ist daher für Heilberufler besonders interessant.

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So finden Sie Ihren Brancheneintrag bei Google

  • Dr. med. Christine Trutt-Ibing

Wie wird eine Arztpraxis im Internet gut gefunden? Diese Frage wird mir bei meinen Vorträgen häufig gestellt. Eine Basismaßnahme ist ein Eintrag bei Google My Business, dem Branchenbuch von Google im Internet. Viele Ärzte und Zahnärzte haben bereits einen solchen Eintrag und wissen es gar nicht. Die nächste Frage meiner Zuhörer lautet dann immer: „Und wie finde ich heraus, ob ich einen solchen Eintrag bereits habe?“

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Neue Pflichten für Betreiber von Arztwebsites

  • Dr. med. Christine Trutt-Ibing

Am 17. Juli 2015 ist das neue IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet die Betreiber kritischer Infrastrukturen wie zum Beispiel Energieversorger, Kommunikationsdienstleister und andere, ein Mindestmaß an IT-Sicherheit einzuhalten. Im Gepäck hatte es aber auch Änderungen im Telemediengesetz, die viele Website-Betreiber betreffen.

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Mit dem neuen Heilmittelwerbegesetz wird Arztwerbung einfacher

  • Dr. med. Christine Trutt-Ibing

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt in § 11 die Werbung für „Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel außerhalb der Fachkreise". Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 25. Oktober 2012 sind nun einige Änderungen in Kraft getreten, auf die ich im Folgenden näher eingehen möchte.

Die wichtigsten Neuerungen kurz zusammengefasst:

  • Die Wiedergabe von Krankengeschichten ist nun mit Einschränkungen erlaubt
  • Das „Weißkittelverbot" gehört der Vergangenheit an
  • Das Verbot, mit Bildern oder medizinischen Darstellungen zu werben, wurde gelockert
  • Verboten sind weiterhin Vorher-/Nachher-Bilder bei Schönheitsoperationen
  • Empfehlungsmarketing ist jetzt mit Einschränkungen erlaubt

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