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Dr. med. Christine Trutt-Ibing

(0661) 96 26 317

Aktuelles zu den Themen Praxiswebsite, Praxismarketing, digitale Arztpraxis und E-Health

Die elektronische Gesundheitsakte nimmt Fahrt auf

  • Dr. med. Christine Trutt-Ibing

Am 17. September 2018 ist Vivy als erste elektronische Gesundheitsakte unter großer medialer Aufmerksamkeit an den Start gegangen. Vivy tritt an als elektronische Gesundheitsakte mit persönlicher Assistentin. Die App enthält alle Notfalldaten, erinnert an Impfauffrischungen, unterstützt bei der Medikamenteneinnahme und klärt über Wechselwirkungen auf. Weiterhin soll es möglich sein, vertrauliche Daten wie zum Beispiel Arztbriefe, Röntgenbefunde etc. zwischen Patient und Arzt auszutauschen.

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Welche Auswirkungen hat die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) auf die Website von Ärzten und Zahnärzten?

  • Dr. med. Christine Trutt-Ibing

Seit dem 25.05.2018 ist sie also nun in Kraft, die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO. Und obwohl Ärzte und Zahnärzte den Datenschutz schon immer ernst genommen haben, bringt die neue Verordnung umfangreiche Pflichten mit sich. Dies betrifft besonders die Aufklärung darüber, welche Daten erhoben und wie diese verarbeitet werden.

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Datenschutzrichtlinien für Webseiten

  • Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Die Vorteile einer Arztwebsite liegen auf der Hand. Eine professionelle Präsentation kann bei einem Erstkontakt das Vertrauen der Patienten wecken. Zudem informiert sie im Idealfall auf klare Weise über die Besonderheiten der Praxis sowie die Sprechzeiten. Auch zusätzliche Funktionen sind denkbar, die den Praxisalltag erleichtern können. Beispiele sind etwa die Terminvereinbarung oder Rezeptbestellung über die Website.

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