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Dr. med. Christine Trutt-Ibing

(0661) 96 26 317

Datenschutzrichtlinien für Webseiten

Die Vorteile einer Arztwebsite liegen auf der Hand. Eine professionelle Präsentation kann bei einem Erstkontakt das Vertrauen der Patienten wecken. Zudem informiert sie im Idealfall auf klare Weise über die Besonderheiten der Praxis sowie die Sprechzeiten. Auch zusätzliche Funktionen sind denkbar, die den Praxisalltag erleichtern können. Beispiele sind etwa die Terminvereinbarung oder Rezeptbestellung über die Website.

Goldene Regeln für den gelungenen Internetauftritt einer Arztpraxis

Navigation und Design

  • Die Seite kann mit allen gängigen Bowsern ohne Einschränkung aufgerufen werden
  • Die Seite wird auch auf Mobilgeräten (Tablets, Smartphones) richtig dargestellt und ist gut bedienbar
  • Menüoptionen enthalten nicht mehr als sieben Wahlmöglichkeiten
  • Ein horizontales Scrollen ist nicht erforderlich
  • Die Farbgestaltung des Hintergrundes ist diskret und beeinträchtigt nicht die Lesbarkeit von Texten und die Nutzbarkeit von Bildinformationen
  • Der Text kann ohne Probleme vergrößert oder verkleinert werden
  • Die Komposition von Text- und Bildelementen überzeugt in Raumaufteilung und Anmutung
  • Alle Links sind deutlich hervorgehoben
  • Alle Steuerelemente sind an der gleichen Stelle und ihr Erscheinungsbild ist überall auf der Seite identisch
  • Klare Benutzerführung (Wo befinde ich mich? Wie komme ich zurück?)
  • Ein Link zur Startseite, zum Impressum und zur Datenschutzerklärung ist auf jeder Seite vorhanden
  • Alle Links funktionieren
  • Suchfunktion vorhanden (V.a. bei umfangreicheren Seiten sinnvoll)

Transparenz

  • Sponsoren und Unterstützer, die beim Aufbau und dem laufenden Betrieb der Seite beteiligt waren oder sind, werden genannt

Vertraulichkeit

  • In einer Datenschutzerklärung wird der Umgang mit personenbezogenen Daten erläutert
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung von E-Mails ungeschützt erfolgt
  • Es wird erklärt, dass eingehende E-Mail-Anfragen in der Praxis vertraulich behandelt werden
  • Ein SSL-Sicherheitszertifikat ist installiert

Aktualität

  • Die Aktualität der Seite wird durch ein Logbuch oder durch das Datum der letzten Aktualisierung dokumentiert

Zugriff

  • Die Ladezeit der Seite entspricht gutem Verbindungsstandard (d.h. sie beträgt weniger als 6 Sek. bei einem ISDN-Zugang)

Recht

  • Die Seite ist berufsrechtlich einwandfrei
  • Ein ordnungsgemäßes Impressum sowie eine Datenschutzerklärung (s.o.) sind vorhanden

Medizinische Informationen

  • Es werden patientengerechte medizinische Hintergrundinformationen gegeben
  • Die Informationen sind sachlich richtig, Quellen werden genannt
  • Fremdwörter werden erklärt, Abkürzungen - bei der ersten Verwendung - aufgelöst

Praxisorganisation

  • Sprechstundenzeiten, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse werden genannt
  • Es wird ein Hinweis gegeben, innerhalb welcher Frist eingehende E-Mails bearbeitet werden
  • Es wird ein Hinweis auf lokale Notdienste gegeben
  • Der Standort der Praxis wird auf einer Karte dargestellt
  • Besondere Einrichtungen für Behinderte (Fahrstuhl, Rampen, Toilette) werden beschrieben
  • Hinweise auf eine Zertifizierung der Praxis

 

Quelle: Checkliste für die gute medizinische Website der Landesärztekammer Niedersachsen (Text modifiziert)

Haftung für Links auf der Praxiswebsite

Das Internet lebt von Verlinkung, d.h. der einfachen Navigation von einer Website auf eine andere. Doch darf jeder Website-Betreiber so einfach auf eine andere Website verlinken? Und haftet er womöglich für die Inhalte auf der verlinkten Seite? Dies will ich anhand eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18.06.2015 beleuchten. Das Urteil betrifft einen Orthopäden und ist daher für Heilberufler besonders interessant.

Kann ich die Inhalte meiner Praxishomepage selbst ändern?

Wenn Sie die Inhalte auf Ihrer Praxishomepage selbst ändern wollen, dann kommt ein sogenanntes Content Managment System (CMS) für Sie in Frage. Content Management Systeme sind Anwendungsprogramme, die die Erstellung und Bearbeitung von Text- und Multimedia-Dokumenten ermöglichen, ohne dass der Autor Programmierkenntnisse benötigt. Die Bearbeitung erfolgt dabei wie mit einem Textverarbeitungsprogramm. Auch das Einfügen oder Austauschen von Bildern ist ohne Probleme möglich.

Auf dem Markt gibt es zahlreiche gute und kostenlose Programme, z.B. Joomla™, Typo3 und viele andere.

Wann kommt ein Content Management System generell in Frage?

Ein CMS kommt vor allem dann in Frage, wenn die Inhalte der Praxishomepage selbst gepflegt oder auch häufig aktualisiert werden sollen.

Es gilt außerdem, daß sich ein CMS für einen komplexen und umfangreichen Internetauftritt eher lohnt als für eine kleine Seite.

Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass eine Praxishomepage mit einem CMS sehr schnell aus- oder umgebaut werden kann. Außerdem gibt es für viele Programme Erweiterungen, z.B. Bildergalerien, Newsletter, Formulare, die schnell und unkompliziert (und damit kostengünstig) eingebunden werden können.

Mit dem neuen Heilmittelwerbegesetz wird Arztwerbung einfacher

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt in § 11 die Werbung für „Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel außerhalb der Fachkreise". Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 25. Oktober 2012 sind nun einige Änderungen in Kraft getreten, auf die ich im Folgenden näher eingehen möchte.

Die wichtigsten Neuerungen kurz zusammengefasst:

  • Die Wiedergabe von Krankengeschichten ist nun mit Einschränkungen erlaubt
  • Das „Weißkittelverbot" gehört der Vergangenheit an
  • Das Verbot, mit Bildern oder medizinischen Darstellungen zu werben, wurde gelockert
  • Verboten sind weiterhin Vorher-/Nachher-Bilder bei Schönheitsoperationen
  • Empfehlungsmarketing ist jetzt mit Einschränkungen erlaubt

Neue Pflichten für Betreiber von Arztwebsites

Am 17. Juli 2015 ist das neue IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet die Betreiber kritischer Infrastrukturen wie zum Beispiel Energieversorger, Kommunikationsdienstleister und andere, ein Mindestmaß an IT-Sicherheit einzuhalten. Im Gepäck hatte es aber auch Änderungen im Telemediengesetz, die viele Website-Betreiber betreffen.

Praxiswebsite gehackt - Wie konnte das passieren?

Jeder hofft, dass ihm das nicht passiert. Aber dann erwischt es Sie doch. Ihre Praxiswebsite wurde Ziel eines Hackerangriffs. Wahrscheinlich fragen Sie sich zunächst, wer es auf Sie abgesehen hat. War das ein verärgerter Patient, ein neidischer Kollege oder ein paar Jugendliche, die ihre Fähigkeiten testen wollen (sogenannte Skript Kiddies)?

So finden Sie Ihren Brancheneintrag bei Google

Wie wird eine Arztpraxis im Internet gut gefunden? Diese Frage wird mir bei meinen Vorträgen häufig gestellt. Eine Basismaßnahme ist ein Eintrag bei Google My Business, dem Branchenbuch von Google im Internet. Viele Ärzte und Zahnärzte haben bereits einen solchen Eintrag und wissen es gar nicht. Die nächste Frage meiner Zuhörer lautet dann immer: „Und wie finde ich heraus, ob ich einen solchen Eintrag bereits habe?“

SSL-Sicherheitszertifikat für die Website

Seit 1. Januar habe ich meine Website mit einem Sicherheitszertifikat ausgerüstet. In diesem Artikel möchte ich erklären, warum ich das tue und warum Sie das auf Ihrer Praxiswebsite ebenfalls tun sollten.

Was ist bei einer Praxishomepage allgemein zu beachten?

Die Bewertung von Internetseiten orientiert sich im Allgemeinen an den drei Dimensionen Informationsgehalt, Unterhaltungswert und Organisation. In der Medizin liegt der Schwerpunkt vor allem auf der dargebotenen Information. Diese Information sollte gut strukturiert und organisiert sein, denn sonst ist sie wertlos.

Menschen haben Erwartungen an eine Website. Kommen sie das erste Mal auf Ihre Seite, so haben die meisten von ihnen eine ganz konkrete Fragestellung im Kopf. Ziel ist es hierbei, dass Ihre Besucher nach maximal 2 bis 3 Mausklicks die gewünschten Informationen erhalten.

Auch für medizinisch nicht geschulte Menschen sollten die Inhalte einer Praxiswebsite verständlich sein. Dazu bedarf es eines sorgfältigen Umgangs mit der Sprache. Fremdwörter oder Fachbegriffe sollten möglichst durch allgemeinverständliche Ausdrücke ersetzt oder, falls das nicht machbar ist, erläutert werden.

Manche Ärztekammern bieten Ihren Mitgliedern besondere Beratungsleistungen/Hilfestellungen beim Projekt Praxiswebsite an, z.B. in Form von Checklisten oder Merkblättern oder in Form eines Website-Checks.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Ärztekammer wegen Infomaterial an!

Viele Ärzte meinen, den Internetauftritt so planen zu müssen, dass er für die nächsten Jahre Bestand hat. Das ist aber nicht notwendig und auch kaum möglich. Denn das Internet verändert sich sehr schnell,  und damit auch die Anforderungen und Vorlieben. Es ist daher sinnvoller, mit einer einfachen Lösung zu starten und sie mit der Zeit auszubauen oder anzupassen, als vor lauter Planung gar nicht ins Netz zu kommen!

Eine Internet-Präsenz ist Aushängeschild und Spiegel der Praxis. Ihre Betreuung und laufende Pflege sollte in den Arbeitsablauf der Praxis integriert werden wie die tägliche Reinigung oder der Postversand. Eine Homepage, die ganz offensichtlich seit Jahren nicht mehr aktualisiert wurde, hat eine negative Wirkung und hinterlässt im schlimmsten Fall den Eindruck mangelnder Sorgfalt und Kompetenz!

Was muß ich tun, damit meine Praxiswebsite gefunden wird?

Die schönste Praxiswebsite nützt nichts, wenn sie im Internet nicht gefunden wird. Deshalb sind folgende Maßnahmen sinnvoll:

  • Gute, relevante und aktuelle Inhalte anbieten
  • Seite bei Suchmaschinen anmelden (Google, etc.)
  • Auf die eigene Seite verlinken lassen (Kassenärztliche Vereinigung, Fachgesellschaften, Stadt/Gemeinde, etc.)
  • Internetadresse in allen genutzten klassischen Medien bekannt machen (Briefe, Rechnungen, Visitenkarten, Zeitungsartikel, Annoncen, etc.)
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO) durchführen (optimale Lesbarkeit für Menschen und Suchmaschinen gewährleisten, strategische Verwendung von Schlagworten etc.)
  • Seite bei Google My Business (früher Goolge Places) eintragen bzw. vorhandenen Eintrag verifizieren und ergänzen
  • Profile bei Arztbewertungsportalen ergänzen und Internetadresse eintragen

Welche Angaben müssen im Impressum einer Praxishomepage stehen?

Allgemeine Angaben

  • Name und Anschrift der Praxis
  • E-Mail-Adresse
  • Bei Berufsausübungsgemeinschaften:
    • Rechtsform
    • Angabe des oder der Vertretungsberechtigten
    • Partnerschaftsregister und dessen Nummer (falls ein solcher Eintrag vorgenommen wurde)
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (bei freiberuflicher nicht-ärztlicher oder gewerblicher Tätigkeit)
  • Angabe der Person/en, die für inhaltlich-redaktionelle Texte verantwortlich ist

Berufsspezifische Angaben

  • Gesetzliche Berufsbezeichnung (i.d.R. Arzt) und wo sie verliehen wurde
  • Zuständige Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung (mit Adresse oder Link dorthin)
  • Angabe und Bereitstellung der berufsrechtlichen Regelungen
    • Berufsordnung und Heilberufsgesetz des jeweiligen Bundeslandes
    • Link zur entsprechenden Seite der Landesärztekammer genügt)

Bitte beachten Sie, dass der Nutzer das Impressum ohne großen Aufwand auch von jeder Unterseite des Internetauftrittes mit maximal 2 Mausklicks erreichen muss.

Leider ändert sich die Rechtsprechung ständig. Was heute noch richtig ist, kann morgen schon ein Grund für eine Abmahnung sein. Deshalb sollten Sie Ihre Praxishomepage und damit auch das Impressum von Zeit zu Zeit kritisch überprüfen!

Welche Inhalte dürfen auf einer Praxishomepage stehen?

  • Kontaktdaten, Angaben zur Praxisorganisation, z.B. Sprechzei-ten, Terminvergabe, etc.
  • Angaben zur Person des Arztes, z.B. Lebenslauf, persönlicher Werdegang, Zugehörigkeit zu berufsbezogenen Vereinigungen, Verbänden etc.
  • Philosophie der Praxis
  • Leistungsspektrum
  • Vorstellung des Praxisteams (eventuell mit beruflichem Werdegang und Bild – Achtung: Einverständnis einholen!) und der Räumlichkeiten
  • Hinweise auf Sprachkenntnisse, Dialekte
  • Zulassung zu Krankenkassen (soweit zutreffend)
  • Zugehörigkeit zu einem Praxisverbund
  • Qualitätsmanagement, Hinweise auf eine Zertifizierung
  • Anfahrtsbeschreibung, Parkmöglichkeiten , Barrierefreiheit
  • Hinweise auf lokale Notdienste
  • Sachliches Informationsmaterial zu Krankheitsbildern, Untersuchungsmethoden oder Gesundheitsthemen in für die Patienten verständlicher Sprache
  • Anamnese- und Aufklärungsformulare (zum Herunterladen und Ausfüllen vor dem Praxisbesuch)
  • Informationen für zuweisende Ärzte
  • Veranstaltungshinweise (Schulungen, Kurse)
  • Stellenausschreibungen
  • Links nur auf Seiten, die dem Informationsinteresse des Patienten dienen

Welche Inhalte sollten nicht auf einer Praxishomepage stehen?

  • Anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung (siehe Berufsordnung)
  • Erfolgsgarantien und Heilsversprechen
  • Ferndiagnosen und -therapien
  • Bilder oder Krankengeschichten, wenn diese in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise dargestellt werden
  • Vorher-/Nachherbilder bei Operationen ohne medizinische Notwendigkeit
  • Beschreibungen und Darstellungen, die zu einer falschen Selbstdiagnose verleiten können
  • Preiswerbungen mit Rabatten, Gutscheinen, Pauschalpreisen
  • Links zu Herstellern und Händlern (unzulässige Produktempfehlung! Links daher nur auf Seiten, die dem Informationsinteresse des Patienten dienen)
  • Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten oder Produkte

Achtung! Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. mahnt hier regelmäßig ab!

Welche Möglichkeiten gibt es für eine Arztpraxis, eine Online-Terminvergabe anzubieten?

Eine Terminvergabe ohne lange Wartezeiten am Telefon und das auch noch außerhalb der Sprechzeiten. So sieht heute moderne Patientenkommunikation aus.

Eine Online-Terminvergabe über das Internet ist für die Arztpraxis ein innovativer Service. Aber auch das Praxisteam hat einen Nutzen davon, denn weniger Telefonate bedeuten eine deutliche Entlastung im Praxisalltag.

Inzwischen gibt es etliche Anbieter, über die eine Online-Terminvergabe realisiert werden kann (Stand April 2021):

 

 

Welches System für eine Praxis in Frage kommt, hängt von den Anforderungen ab, die es erfüllen soll. Folgende Fragen sollten Sie sich deshalb stellen:

  • Sollen Termine bei unterschiedlichen Ärzten und unterschiedliche Terminarten angeboten werden?
  • Sollen individuelle Einstellungen im System möglich sein?
  • Ist eine Anbindung an die Praxis-Software wichtig?
  • Möchten Sie nur einen günstigen Service anbieten?

Weitere Informationen: